| Klasse | Alter | Beitrag aktives Mitglied | Beitrag förderndes Mitglied |
| Schüler | 12-14 Jahre | 15,00 € | |
| Jugend | 15-17 Jahre | 20,00 € | |
| Junioren | 18-20 Jahre | 35,00 € | |
| Schützen | Ab 21 Jahre | 50,00 € | 30,00 € |
Wir haben für Sie den Mitgliedsantrag als PDF-Datei zum Download bereit gestellt: Mitgliedsantrag
Für Schüler und Jugendliche, benötigen wir zusätzlich noch die Einverständniserklärung, welche von den Eltern / Erziehungsberechtigten ausgefüllt werden muss.
Diese kann beim BSSB heruntergeladen werden.
Es werden folgende Formulare benötigt:
Für Schüler und Jugendliche:
Einverständniserklärung zum Sportschießen des Kindes
In Ausnahmefällen können Auch Kinder unter 12 Jahren am Schießsport teilnehmen, aber hierfür wird eine Ausnahmegenehmigung und ein ärztliches Attes benötigt:
Antrag für Ausnahmegenehmigung_DLÄrztliche Bescheinigung bei Ausnahmegenehmigung
Das schriftliche Einverständnis des/der gesetzlichen Vertreter/s oder dessen/deren persönliche Anwesenheit ist für alle Minderjährigen gesetzlich vorgeschrieben (§ 27Abs. 3 WaffG).
Diese Einverständniserklärung ist während des Schießbetriebes aufzubewahren und der zuständigen Behörde oder deren Beauftragten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Die zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson (Inhaber ÜL-J) muss anwesend sein, bei:
- Kindern bis zum 14. Lebensjahr für das Schießen mit Luftdruckwaffen (§ 27 Abs. 3 Ziffer 1 WaffG)
- Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr für das Schießen mit Kleinkaliberwaffen und Flinten (§ 27 Abs. 3 Ziffer 2 WaffG)